Barrierefreies Webdevelopment
In Deutschland leben acht Millionen Menschen mit Behinderungen; europaweit sind es über 40 Millionen. Durch die neuen Medien eröffnen sich gerade für Menschen mit Behinderungen eine Vielzahl von Möglichkeiten, sofern die Webseiten barrierefrei programmiert sind.
Barrieren auf einer Website können fehlende Texte zur Beschreibung von Grafiken sein, unklar strukturierte Webseiten, nicht bedienbare Navigationsmechanismen, verschachtelte Tabellen, etc..
Die wesentlichen Kriterien und Hinweise für ein barrierefreies Webdevelopment werden durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) geregelt, die am 24. Juli 2002 in Kraft trat. Bei der Einhaltung der BITV wird insbesondere - aber nicht nur - der Zugang zu Webseiten durch Menschen mit Behinderungen gewährleistet.
So sollte bereits in der Konzeptphase auf Barrierefreiheit Wert gelegt werden und die Programmierung der Website sollte gemäß der Richtlinien der BITV erfolgen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder überlegen Sie gerade Ihre Website entsprechend zu überarbeiten?
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
